Förderbedingungen

Welche Grundvoraussetzungen gibt es für eine Förderung?

Das Projekt hat eine gesicherte Projektträgerschaft und einen realistischen Zeitplan für die Umsetzung.
Das Projekt hat eine belastbare Kostenplanung und einen belastbaren Finanzierungsplan.
Das Projekt wird in der LEADER-Region umgesetzt bzw. wirkt in der Region.
Das Projekt trägt mind. zu einem Entwicklungsziel und mind. einem Handlungsfeldziel bei.
Das Projekt fällt unter einen Fördertatbestand.
Das Projekt erreicht die Mindestpunktzahl von 6 Punkten gemäß dem Scoring-Modell.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Öffentliche Projektträger, z. B. Kommunen, Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts …
Private Projektträger, z. B. Vereine und Verbände, Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmen …

Das Regionale Entwicklungskonzept sieht keine Einschränkung vor.

Finanzierung des Projektes

Private Projektträger müssen eine öffentliche Kofinanzierung i. H. v. 25 % der LEADER-Förderung nahwweisen. Das heißt, dass das Projekt mit öffentlichem Geld (€) unterstützt werden muss. Stellen, die eine öffentliche Kofinanzierung leisten können, sind z. B. die Kommunen, Landkreise, Kirchen und bestimmte Stiftungen.

Beispiel: Die Projektkosten betragen 10.000 €. Bei einer 65 %-Förderung würde die LEADER-Förderung 6.500 € betragen.  Daher müssen 1.625 € Kofinanzierung nachgewiesen werden (6.500 € x 0,25). Die verbleibenden 1.875 € (10.000 € – 6.500 € – 1.625 €) müssen anderweitig aufgebracht werden (z. B. eigene Mittel des Projektträgers, Spenden, Stiftungsgelder).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Umsatzsteuer zählt nicht zu den förderfähigen Kosten, sodass der Fördersatz auf die Netto-Projektkosten angewendet wird. Eine Ausnahme gibt es für Gemeinden und Gemeindeverbände: Hier kann die Förderung der Umsatzsteuer erfolgen, wenn es für das Projekt keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug gibt. 

Leuchtturmprojekte benötigen mind. 15 Punkte gemäß Scoring-Modell. Kooperationsprojekte sind Projekte, an denen mehrere LEADER-Regionen beteiligt sind-

Die max. Fördersumme pro Projekt beträgt 200.000 €, bei Leuchtturmprojekten max. 250.000 €

Die Förderung muss mind. 5.000 € bei öffentlichen und mind. 2.500 € bei privaten Projektträgern betragen.

Kommunen sowie
Antragsteller, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. GmbH)
Förderquote
investive Projekte65 %
nicht-investive Projekte (Grundförderung)65 %
nicht-investive Kooperations- oder Leuchtturmprojekte80 %
alle Antragsteller (außer Kommunen), die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. Verein)Förderquote
investive Projekte, die nicht zu den Basisdienstleistungen (5.3 LEADER-Richtlinie) zählen65 %
investive Projekte, die zu den Basisdienstleistungen (5.3 LEADER-Richtline) zählen (Grundförderung)75 %
investive Kooperations- oder Leuchtturmprojekte, die zu den Basisdienstleistungen
(5.3 LEADER-Richtline) zählen
80 %
nicht-investive Projekte (Grundförderung)75 %
nicht-investive Kooperations- oder Leuchtturmprojekte80 %